26.08.2025 – Die Klinikleitung hat das Arbeitsverhältnis mit einem leitenden Arzt per sofort aufgelöst. Aufgrund eines erheblichen Vertrauensverlusts erachtet sie eine weitere Zusammenarbeit als unmöglich. Nach heutigem Wissensstand kam es zu verbalen Verletzungen der Integrität gegenüber zwei Mitarbeiterinnen.
Die Klinik Südhang hat sich in der gemeinsam erarbeiteten und kürzlich verabschiedeten Charta diskriminierungssensible Klinik verpflichtet, Mitarbeiter*innen und Patient*innen vor diskriminierendem Verhalten und Übergriffen im Klinikumfeld zu schützen. Aufgrund der vorliegenden Hinweise stellt die Klinikleitung fest, dass ein leitender Arzt in zwei Fällen gegen diese Regeln verstossen und die Integrität von zwei Mitarbeiterinnen verbal verletzt hat. Über allfällige strafrechtliche Schritte können allein die Direktbetroffenen entscheiden; auf Wunsch leistet die Klinik Südhang Rechtsbeistand. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine Hinweise vor, dass Patientinnen zu Schaden gekommen sind. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zur Kündigung hat sich die Klinikleitung entschieden, weil sich das Fehlverhalten wiederholt hat. Nach dem ersten Vorfall im Jahr 2023 führte die Klinikleitung Gespräche, ergriff Schutzmassnahmen und sprach eine mündliche Ermahnung aus. Der Arzt zeigte Reue und entschuldigte sich. Nach erneutem unangemessenem Verhalten im Jahr 2025 kommt die Klinikleitung zum Schluss, dass sie die Situation beim ersten Vorfall falsch eingeschätzt und nicht ausreichend reagiert hat. Diesen Fehler bedauert sie sehr. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern ist über die Vorfälle und die Entlassung des Arztes informiert.
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